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Unterweisung nach §14 GefStoffV
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der jährlichen Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten nach § 14 GefStoffV denn: Die Diisocyanat-Schulungen (REACH) entbinden nicht von den rechtlichen Vorgaben der Unterweisung mit Gefahrstoffen. Die Unterweisung wird mündlich durchgeführt und kann gerne im Rahmen einer Diisocyanat-Schulung aber auch davon losgelöst erfolgen.
Beachten Sie bitte hierzu auch den Punkt „Betriebsanweisungen“ in unserer Leistungsübersicht.
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