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Arbeits- und Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen

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Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken. Zur Erstellung sind umfangreiche Kenntnisse z.B. zu Gefährdungen im Arbeitsablauf, festgelegte Schutzmassnahmen, eingesetzte Gefahrstoffe, betriebliche Einrichtungen usw. erforderlich. Die Erstellung gehört mit zu den Unternehmerpflichten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und zeigen Ihnen, worauf es ankommt. Auf Wunsch erarbeiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen erste Betriebsanweisungen und machen Sie fit diese künftig selbst zu erstellen.

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Beachten Sie bitte hierzu auch den Punkt „Unterweisung nach §14 GefStoffV“ in unserer Leistungsübersicht.

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Arbeits-/und Verfahrensanweisungen

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Arbeits- und Verfahrensanweisungen dienen dazu Mitarbeiter zu unterstützen eine bestimmte Tätigkeit ordnungsgemäß, qualitativ und z.B. in einer bestimmten Reihenfolge auszuführen. Somit sind diese Anweisungen nicht nur sicherheits-relevant, sondern auch elementar in der Qualitätssicherung eines Unternehmens. Oft wird die Bedeutung dieser Anweisungen (und notwendigen Schulung der Mitarbeiter) unterschätzt. Dies kann dann zu Qualitätsschwankungen oder sogar zu Sicherheitsrisiken führen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Arbeits- und Verfahrensanweisungen bzw. auch bei der Identifikation entsprechender Abläufe/Prozesse. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen zu diesen Themen.

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